Islamische Menschenrechtserklärungen

Die islamischen Menschenrechtserklärungen entstanden vornehmlich aus der Kritik muslimischer Organisationen an der Allgemeingültigkeit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948. Die Gegenentwürfe basieren denn auch auf der AEMR und den in den UNO-Konventionen enthaltenen Menschenrechten, weichen in einzelnen Punkten aber von diesen ab. Insbesondere sehen die islamischen Menschenrechtserklärungen einen Vorrang des islamischen Rechts vor und räumen Kollektivrechten einen höheren Stellenwert ein„.

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Quelle Humanrights.ch