Was wird aus unserer Rente?

ST, 12.2016, Titel: „Die Rente ist sicher. Die Rente ist sicher.“

Die Rentenreform 1957 und ihre Folgen

Vor 50 Jahren wurde in Deutschland die so genannte dynamische Rente eingeführt. Die Kopplung der Altersbezüge an die Lohnentwicklung sicherte den Ruheständlern Wohlstand im Alter und bescherte der Politik die größte Reformbaustelle der Nachkriegsgeschichte“ . Weiterlesen….. Von Gode Japs

Quelle: Deutschlandfunk, 22.01.2007


Winfried Schmähl
Die Einführung der „dynamischen Rente“ 1957.
Gründe, Ziele und Maßnahmen
– Versuch einer Bilanz –
ZeS-Arbeitspapier Nr. 3/2007 , Zentrum für Sozialpolitik
Universität Bremen ; Parkallee 39 , D-28209 Bremen

Zusammenfassung
Im Januar 1957 beschloss der Bundestag eine grundlegende Reform der gesetzlichen Ren-
tenversicherung. Durch sie wurde nicht nur das Leistungsniveau deutlich erhöht, sondern
vor allem trat an die Stelle einer statischen nun eine dynamische, an die Lohnentwicklung
anknüpfende Rentenformel. Renten sollten nicht länger ein Zubrot im Alter, sondern Lohn-
ersatz sein. Diese Reform hatte Ausstrahlung auf das gesamte Alterssicherungssystem in
Deutschland. In diesem Beitrag wird erörtert„, weiterlesen

 


Rentenreformen imÜberblick

Rentenreform 1992

Unter der Regierung Helmut Kohl (CDU/CSU und FDP)

Rentenanpassung nach Entwicklung der Nettolöhne des Vorjahres (zuvor Bruttolöhne)
Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre für Frauen und Männer (zuvor 60 für Frauen und 63 für langjährig beschäftigte Männer)
Anerkennung von Ausbildungszeigen maximal bis zu 7 Jahren (zuvor 13 Jahre)

Rentenreform 1997 (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz)

Unter der Regierung Helmut Kohl (CDU/CSU und FDP)

Anerkennung von Ausbildungszeiten maximal bis zu 3 Jahren (zuvor 7 Jahre)
Kürzung des Unterhaltsgelds bei Reha-Maßnahmen und Erhöhung der Zuzahlung

Rentenreform 1999

Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne)

Anhebung der Altersgrenze für Schwerbehinderte auf 63 Jahre (zuvor 60 Jahre)
Abschaffung der besonderen Rentenregelungen für Frauen und Arbeitslose
Abschaffung der Rente wegen Berufsunfähigkeit, Einführung der Erwerbsminderungsrente
Veränderung der Formel zur Rentenberechnung um einen Faktor, der die durchschnittliche Lebenserwartung im Renteneintrittsalter berücksichtigt

Rentenreform 2000 (Haushaltssanierungsgesetz)

Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne)

Neuregelung der Mini-Jobs, auch in Bezug auf Rentenansprüche
Rentenanpassung wird in den Jahren 2000 sowie 2001 nach der Entwicklung der Preise statt der Löhne vorgenommen

Rentenreform 2001 (Altersvermögensergänzungsgesetz)

Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne)

Neugestaltung der Rentenformel, die zu einer dauerhaften Absenkung des Rentenniveaus führt
Einführung der Riester Rente
Kürzung der Hinterbliebenenrente bzw. Witwenrente von 60 auf 55 Prozent

Rentenreform 2002 (Altersvermögensgesetz)

Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne)

Riesterförderung wird eingeführt

Rentenreform 2002/2003 (Beitragssicherungsgesetz)

Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne)

Begrenzung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung auf 19,5 Prozent des Bruttoeinkommens
Reduzierung der Mindestschwankungsreserve der Deutschen Rentenversicherung
Weitere Rentenabzüge durch Anpassung bei der Sozialversicherung: Voller Pflegebeitrag für Rentner

Rentenreform 2005 (Rentenversicherungnachhaltigkeitsgesetz)

Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne)

Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel und erneute Umstellung auf die Bruttolöhne als Basis der Rentenanpassungen

Rentenreform 2006 (Alterseinkünftegesetz)

Unter der Regierung Angela Merkel (CDU und SPD)

Regelung der langfristigen Vollversteuerung der Rente (ab dem Jahre 2040), bis dahin Jahr für Jahr schrittweise Anhebung des zu versteuernden Anteils der Rente von Neurentnern

Rentenreform 2007 (Altersgrenzenanpassungsgesetz)

Unter der Regierung Angela Merkel (CDU und SPD)

Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 Jahren auf 67 Jahren im Zeitraum zwischen 2012 und 2025
Mittelfristige Festschreibung des Beitragssatzes auf 19,9 Prozent

Rentenreform 2008 (Rentenanpassungsgesetz)

Unter der Regierung Angela Merkel (CDU und SPD)

Aussetzen des Riesterfaktors für zwei Jahre 2008 und 2009 mit Nachholung in 2012 und 2013

Rentenreform 2014

Unter der Regierung Angela Merkel (CDU und SPD)

Einführung der Mütterrente für Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden
Einführung der Rente ab 63 für Arbeitnehmer, die bereits 45 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt haben
7 Dinge, die ihr jetzt über die geplante neue Rentenreform wissen sollten:

1. Doppelte Haltelinie

Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will eine Mindestgrenze beim Rentenniveau für 2045 – aber ohne Explosion der Beiträge. Wie Nahles hat auch CSU-Chef Horst Seehofer von einer „doppelten Haltelinie“ gesprochen.

Ohne Reformen dürfte das Verhältnis der Rente zum Durchschnittslohn laut Regierung bis 2045 von heute 47,8 auf 41,6 Prozent fallen, die Beiträge von 18,7 auf 23,4 Prozent steigen.

Für ein stabileres Niveau als derzeit prognostiziert sind auch CDU-Rentenexperten, Seehofer und SPD-Chef Sigmar Gabriel. Der CDU-Wirtschaftsflügel warnt vor den Kosten. Ohne Einigung bliebe die Koalition hinter den selbst geweckten Erwartungen zurück.

2. Ost-West-Angleichung

Nahles will die Ostrenten bis 2020 vollständig auf Westniveau anheben. Das soll aber nicht aus der Rentenkasse finanziert werden. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wehrt sich gegen eine Steuerfinanzierung.

Die Aufwertung der im Schnitt geringeren Ostlöhne bei der Rente soll bis 2020 im Gegenzug wegfallen – künftige Ostrentner bekommen dann weniger. Ostdeutsche Unionspolitiker wehren sich dagegen, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Renteneinheit versprochen.

Ein Kompromiss ist wahrscheinlich.

3. Betriebsrente

Per Gesetz soll die betriebliche Altersvorsorge neuen Schub bekommen: Für Unternehmen soll sie durch den Wegfall von Rentengarantien erleichtert werden, dazu sind neue Zuschüsse und eine höhere Steuerförderung geplant. Ein Entwurf ist fertig und soll bald ins Gesetzgebungsverfahren kommen.

4. Lebensleistungsrente

Von dem Vorhaben, kleine Renten aufzuwerten und so Geringverdiener vor Altersarmut zu schützen, will sich die Koalition wohl verabschieden. Denn viele Kleinrentner sind wegen anderer Einkünfte oder Einkünften des Ehepartners gar nicht arm. Nahles will eine Alternative vorschlagen. Im Gespräch sind in der Koalition Zuschläge aus Steuermitteln und Freibeträge. Auch Erwerbsgeminderte sollen bessergestellt werden.

5. Mütterrente

Die CSU fordert eine Ausweitung – Mütter, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, sollen denen mit jüngeren Kindern gleichgestellt werden und drei Jahre Kindererziehungszeiten bei der Rente angerechnet bekommen. CDU und vor allem SPD sind wegen der hohen Kosten dagegen.

6. Selbstständige

Nahles will die Absicherung der Selbstständigen im Alter stärken. Doch während die SPD eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung favorisiert, will die Union die Betroffenen nicht gleich dort hineinzwingen.

7. Rentenalter:

Schäuble ist für einen weiteren Anstieg des Rentenalters – durch eine Kopplung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung. Gesetzeslage ist ein Anstieg bis 2029 auf 67 Jahre.

Quelle: The Huffington Post, 22.01.2017