Wohnungsverbote in Deutschland für belastete Innenstädte, kein Zurück mehr für Mieter und Eigentümer!

Erst der Dieselskandal im Jahr 2017/2018 und jetzt das Wohnverbot in Düsseldorf, Hamburg, Berlin, Köln und Stuttgart.

Das Bundesverwaltungsgericht hält Wohnverbote grundsätzlich für zulässig in dem neuen Gerichtsbeschluss. Nachdem Fahrverbote in den belasteten Innenstädten zu keiner spürbaren Entlastung der Emissionswerte führten, ist ein Wohnungsverbot in diesen Gebieten unumgänglich. Wohnverbote sind demnach als letztes Mittel zulässig, um die Bewohner zu schützen. „Die Zeit drängt“ sagte Merkel.

Pauschale Wohnverbote sollen vermieden werden

BERLIN Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat nach dem Leipziger Wohnverbot-Urteil Gespräche mit den Kommunen angekündigt und zugleich Sorgen vor schweren Konsequenzen für alle Mieter und Wohnungsbesitzer zu zerstreuen versucht. „Es geht um einzelne Städte, in denen muss noch mehr gehandelt werden, aber es geht wirklich nicht um die gesamte Fläche und alle Mieter und Wohnungsbesitzer in Deutschland“ sagte Merkel in einem Statement. „Wer jetzt die rechtlichen Handlungsoptionen hat, das müssen wir prüfen.“ Der Bund werde deshalb mit den Kommunen und Ländern sprechen.

Fonds bei erstem Wohnverbotsgipfel beschlossen

Merkel betonte, viele der jetzt betroffenen Städte hätten „nicht so sehr große Überschreitungen der Grenzwerte“. Hier spiele auch die Verhältnismäßigkeit eine Rolle. Es gebe einige Städte, die besondere Probleme hätten, und hier müsse man sich „gesondert anschauen, wie und auf welche Weise“ gehandelt werden müsse.

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